Einheitliche Regelungen für den Sportunterricht

(nach den Vorgaben der Unfallkasse Rheinland-Pfalz für den Sportunterricht an Schulen)

Teilnahme am Sportunterricht aus Verletzungs- und Versicherungsgründen nur möglich:

  • mit Hallenschuhen (Schläppchen sind nur für das Turnen oder Tanzen geeignet)
  • mit Sportkleidung (nach dem Sportunterricht sollen sich die Kinder aus hygienischen Gründen wieder umziehen!)
  • ohne Schmuck (Uhren, Ketten, Ohrringe, Armbänder, Ringe, …) Armbänder, die man nicht ausziehen kann, nur auf eigene Gefahr und Abdecken mit „Schweißband“ oder Abkleben
  • ohne Ohrringe oder bereits zu Hause abgeklebten Ohrringen (Tape, keine Pflaster)
  • mit Zopf bei langen Haaren (auch bei Jungen)

--> Sind die Vorgaben nicht erfüllt, müssen die Kinder in eine Parallelklasse

Im besten Fall bleibt der Sportbeutel in der Schule, damit die Sportsachen nicht vergessen werden können und Kinder, die spontan am Tag aufgeteilt werden, am Sportunterricht der aufgeteilten Klasse mitmachen können.

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