Maßnahmenkatalog der Grundschule Saulheim
Fassung 03.06.2025
Es gibt Situationen, in denen positive Verstärkung, Lob und Streitschlichtungen nicht ausreichen, um massiven oder dauerhaften Störungen konstruktiv entgegenzuwirken. Dann braucht Erziehung angemessene und möglichst zeitnahe Konsequenzen. Damit unsere Regeln für alle transparent sind, werden für die Grundschule am Mühlbach Saulheim im Folgenden die entsprechenden Maßnahmen vorgestellt. Vergehen werden gemäß ihres Schweregrads geahndet gemäß Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 10. Oktober 2008 in der Fassung vom 06. Juni 2024 Abschnitt 11 Störung der Ordnung.
Für alle gilt:
- Null Toleranz gegenüber psychischer und physischer Gewalt. Es ist egal, wer angefangen hat. Jeder hat zu jeder Zeit die Wahl, sich selbst gewaltfrei zu verhalten.
- zerstören --> ersetzen
- beschmutzen --> säubern
- Diebstahl --> Rückgabe, evtl. Ersatz
- Selbst- oder Fremdgefährdung --> abholen durch die Eltern / Erziehungsberechtigten sowie zeitnahes Elterngespräch mit bzw. ohne das Kind.
| Stufe 1
| Stufe 2 | Stufe 3 |
Vergehen | Leichte Vergehen
| Mittelschwere Vergehen | Schwere Vergehen |
Beispiele für Vergehen |
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Maßnahme | Erziehungsmaßnahmen
| Ordnungsmaßnahmen (durch Lehrkraft) beinhaltet vorangegangene erzieherische Maßnahmen
| Ordnungsmaßnahmen (durch Schulleitung) beinhaltet Information des Schulausschusses ab inklusive Punkt c) |
Beispiele für Maßnahmen |
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| a) Schriftlicher Verweis / Tadel 3x b) Untersagung der Teilnahme am Unterricht des laufenden Unterrichtstages c) Untersagung der Teilnahme am Unterricht durch Klassenkonferenz und Schulleitung für - 1 Tag - 2 Tage - 3 Tage bis zu 1 Woche + Androhung eines Schulausschlusses d) Dauerhafte Versetzung in eine Parallelklasse/ Kurzzeitbeschulung e) Schulausschluss |
Nachbereitung | Erziehungsmaßnahmen | Ordnungsmaßnahme (durch Lehrkraft) beinhaltete vorhergehende erzieherische Maßnahmen
| Ordnungsmaßnahmen (durch Schulleitung) |
Beispiele für Nachbereitung |
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