Maßnahmenkatalog der Grundschule Saulheim

Fassung 03.06.2025

Es gibt Situationen, in denen positive Verstärkung, Lob und Streitschlichtungen nicht ausreichen, um massiven oder dauerhaften Störungen konstruktiv entgegenzuwirken. Dann braucht Erziehung angemessene und möglichst zeitnahe Konsequenzen. Damit unsere Regeln für alle transparent sind, werden für die Grundschule am Mühlbach Saulheim im Folgenden die entsprechenden Maßnahmen vorgestellt. Vergehen werden gemäß ihres Schweregrads geahndet gemäß Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 10. Oktober 2008 in der Fassung vom 06. Juni 2024 Abschnitt 11 Störung der Ordnung. 

Für alle gilt:

  1. Null Toleranz gegenüber psychischer und physischer Gewalt. Es ist egal, wer angefangen hat. Jeder hat zu jeder Zeit die Wahl, sich selbst gewaltfrei zu verhalten.
  2. zerstören                                         --> ersetzen
  3. beschmutzen                                   --> säubern
  4. Diebstahl                                         --> Rückgabe, evtl. Ersatz
  5. Selbst- oder Fremdgefährdung       --> abholen durch die Eltern / Erziehungsberechtigten    sowie zeitnahes Elterngespräch mit bzw. ohne das Kind.

 

Stufe 1

 

Stufe 2

Stufe 3

Vergehen

Leichte Vergehen

 

Mittelschwere Vergehen

Schwere Vergehen

Beispiele für Vergehen

 
  • reinrufen
  • Unerlaubtes Essen im Unterricht
  • Herumlaufen im Unterricht (unaufgefordert)
  • Spielzeug im Unterricht rausholen
  • zu spät kommen
  • Abschauen und Vorsagen in Testsituationen
  • Tauschkarten außerhalb der großen Pausen
  • Stören im Unterricht
  • Keine Hausaufgaben/ kein Material
  • unterrichtsferne Aktivitäten (häkeln, Haare schneiden etc.)

 

  • Kaugummi kauen
  • Sachen unerlaubt nehmen
  • regelmäßig Sportsachen vergessen
  • Müll absichtlich auf den Boden werfen
  • während der Pause in den Flur schleichen
  • Laut im Flur/ Gebäude sein
  • rennen im Schulgebäude
  • Toiletten von innen verschließen und herausklettern
  • Bälle im Flur werfen/prellen/ schießen
  • Springseil im Flur
  • Spucken auf den Boden
 
 
  • permanente Verstöße gegen leichte Vergehen
  • Verweigerung von Anordnungen (z.B. Hausaufgabenheft geben)
  • Missachtung von Regeln auf Ausflügen (auf der Straße laufen, Entfernen vom Gelände)
  • unangemessenes Konfliktverhalten (z.B. anschreien des Lehrpersonals, beleidigen des Lehrpersonals, etc.)
  • Mitschüler und Mitschülerinnen verbal vorführen
  • beleidigen
  • respektloses Verhalten
  • physische Gewalt (schubsen, schlagen, treten)
  • Ranzen von anderen wegtreten
  • anrempeln
  • andere zu Verstößen anstiften
  • fortbestehende Arbeitsverweigerung (nach Ermahnung)
  • Handy/ Smartwatch im Unterricht, in der Pause und auf dem Schulgelände

 

 
  • permanente Verstöße gegen mittelschwere Vergehen
  • Dinge werfen (im Saal, aus dem Fenster)
  • Sachbeschädigung
  • Toiletten/ Waschbecken mutwillig verschmutzen/ verstopfen
  • Diebstahl
  • Feueralarm grundlos auslösen
  • schwerwiegende körperliche Gewalt (z.B. zwei halten fest, einer tritt in den Bauch, eintreten auf wehrlose Kinder, allgemein: Handlungen, die eine schwerwiegende Verletzungsabsicht beinhalten oder in Kauf nehmen)
  • Schwerwiegende verbale Bedrohungen (allgemein: Handlungen, die mit einer schwerwiegenden Verletzungsabsicht einhergehen oder in Kauf nehmen; „Nach der Schule werde ich…“, „Mein Bruder hat ein Klappmesser…“, „Mein Vater gibt dir eine Backpfeife, damit du bis nach Bagdad fliegst“, „Ich ficke deine tote Oma in ihrem Grab“)
 

Maßnahme

Erziehungsmaßnahmen

 

Ordnungsmaßnahmen

(durch Lehrkraft)

beinhaltet vorangegangene erzieherische Maßnahmen

 

Ordnungsmaßnahmen

(durch Schulleitung)

beinhaltet Information des Schulausschusses ab inklusive Punkt c)

Beispiele für Maßnahmen

 
  1. Gespräch
  2. Ermahnung
  3. rote Karte abschreiben
  4. Verpflichtung zur Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens
  5. zeitweise Wegnahme von Gegenständen
  6. Fordern einer Entschuldigung für zugefügtes Unrecht
  7. Nacharbeiten von Versäumtem
  8. Pausenverbot
 
 
  1. Anhörung des Schülers vor Aussprechen einer Ordnungsmaßnahme
  2. Begründung der Ordnungsmaßnahme
  3. Untersagung der Teilnahme am Unterricht der laufenden Unterrichtsstunde (in Absprache mit den Parallelklasslehrkräften wird der Schüler/ die Schülerin in einer Parallelklasse - max. zwei Mal, beim dritten Mal erfolgt der Verweis des Kindes ans Schulleitungsbüro)
  4. Ausschluss von Schulveranstaltungen/ Ausflügen
 

a) Schriftlicher Verweis / Tadel 3x

b) Untersagung der Teilnahme am Unterricht des laufenden Unterrichtstages

c) Untersagung der Teilnahme am Unterricht durch Klassenkonferenz und Schulleitung für

- 1 Tag

- 2 Tage

- 3 Tage bis zu 1 Woche + Androhung eines Schulausschlusses

d) Dauerhafte Versetzung in eine Parallelklasse/ Kurzzeitbeschulung

e) Schulausschluss

Nachbereitung

Erziehungsmaßnahmen

Ordnungsmaßnahme

(durch Lehrkraft)

beinhaltete vorhergehende erzieherische Maßnahmen

 

Ordnungsmaßnahmen

(durch Schulleitung)

Beispiele für Nachbereitung

 
  • Dokumentation in persönlichen Unterlagen/ Hausaufgabenheft/ Klassenbucheintrag/  Sduinachricht
  • Klassenbucheintrag
  • Elterninfo

 

 
  • Mitteilung über Ordnungsmaßnahme an Eltern, Klassenleitung und Schulleitung (Kenntnisnahme der Eltern sicherstellen)
  • Aktenvermerk
  • Information an Schulsozialarbeit
 
 
  • Mitteilung über Ordnungsmaßnahme an Eltern, Klassenleitung und ggf. Schulausschuss(Kenntnisnahme der Eltern sicherstellen)
  • Aktenvermerk
  • Information an Schulsozialarbeit
 

 

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